EQC - European Quality Council
| Akkreditierungsordnung
Hinweis
Diese Akkreditierungsordnung enthält
lediglich allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der
Akkreditierung und Zertifizierung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit
oder Richtigkeit oder Übereinstimmung in Bezug auf Normen erheben.
Begriffsbestimmungen
1. [Kunden] Unter Kunden sind im nachfolgenden Text sowohl Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, die beraten und / oder zertifiziert werden sollen, zu verstehen. 2. [Auditleiter] Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle ein Audit verantwortlich durchführt. 3. [Auditor] Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle eigenverantwortlich oder unter Anleitung eines Auditleiters tätig wird. 4. [... nach DIN ...] Zur Bedeutung dieser Formulierung siehe hier.
Allgemeines
Zertifizierungsstellen sind
Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, nachfolgend auch
Akkreditierte genannt, die bei ihren Kunden in den Normen DIN EN ISO 9001 ff.,
DIN EN ISO 14001 ff. und Checkliste SCC
definierte Kriterien zertifizieren.
EQC führt selbst keine Zertifizierungen durch, um nicht zu den Akkreditierten in Konkurrenz zu treten.
Richtlinien für die Akkreditierung
von Zertifizierungsstellen
Unter Akkreditierung wird die formelle
Anerkennung der Kompetenz verstanden. Folgerichtig liegt das
Hauptaugenmerk bei einer Akkreditierung bei der Kompetenz
der Zertifizierungsstelle.
Teilnahme am Akkreditierungsverfahren
EQC akkreditiert
Zertifizierungsstellen für Managementsysteme. Zertifizierungsstellen
können akkreditiert werden, wenn sie
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