EQC
- E
uropean Quality Council

 

 



 

Akkreditierungsordnung

 
Hinweis
Diese Akkreditierungsordnung enthält lediglich allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Akkreditierung und Zertifizierung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit oder Übereinstimmung in Bezug auf Normen erheben.
 
Begriffsbestimmungen

1. [Kunden]   Unter Kunden sind im nachfolgenden Text sowohl Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, die beraten und / oder zertifiziert werden sollen, zu verstehen.

2. [Auditleiter]   Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle ein Audit verantwortlich durchführt.

3. [Auditor]   Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle eigenverantwortlich oder unter Anleitung eines Auditleiters tätig wird.

4. [... nach DIN ...]   Zur Bedeutung dieser Formulierung siehe hier.

 
Allgemeines
Zertifizierungsstellen sind Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, nachfolgend auch Akkreditierte genannt, die bei ihren Kunden in den Normen DIN EN ISO 9001 ff., DIN EN ISO 14001 ff. und Checkliste SCC definierte Kriterien zertifizieren.

EQC
führt selbst keine Zertifizierungen durch, um nicht zu den Akkreditierten in Konkurrenz zu treten.
 
Richtlinien für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen
Unter Akkreditierung wird die formelle Anerkennung der Kompetenz verstanden. Folgerichtig liegt das Hauptaugenmerk bei einer Akkreditierung bei der Kompetenz der Zertifizierungsstelle.
 
Teilnahme am Akkreditierungsverfahren
EQC akkreditiert Zertifizierungsstellen für Managementsysteme. Zertifizierungsstellen können akkreditiert werden, wenn sie
  • einen Akkreditierungsantrag gestellt haben,
  • die Akkreditierungsordnung des EQC anerkennen,
  • über die erforderliche Kompetenz im Sinne von DIN EN 45012 / DIN EN 45013 verfügen,
  • an jährlichen Nachaudits / Überwachungsaudits teilnehmen,
  • über einen Internet- und E-Mail-Anschluß verfügen,
  • und über eine Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.