EQC
- E
uropean Quality Council

 

 



 
 
Das Antragsverfahren
Der Akkreditierungsablauf ist schematisch im Dokument ABLAUF.PDF dargestellt. Alle Anträge müssen dem EQC zur Begutachtung in schriftlicher Form vorliegen. EQC überprüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Hinweis: Nicht durch den EQC genehmigte Änderungen im Wortlaut des Antrages haben die Ablehnung des Antrages und den endgültigen Ausschluß von weiteren Antragsverfahren zur Folge.
 
Begutachtung und Akkreditierung für Zertifizierung bei QMS / UMS / SCC
Das Antragsverfahren ist zweistufig und dient u.a. der Informationserhebung über den Antragsteller. Der Akkreditierungsantrag gliedert sich in zwei Teile, den kostenlosen und den kostenpflichtigen Teil, erkennbar an der Kopfzeile des Antrags.
  1. In der ersten (kostenlosen) Antragsstufe werden die Grundvoraussetzungen geprüft, um sicherzustellen, daß dem Antragsteller keine unnötigen Kosten entstehen. Der zu Akkreditierende übersendet dazu dem EQC die ausgefüllten, handschriftlich unterschriebenen Abschnitte 1 bis 5 des Fragebogens zu.
  2. In der zweiten (kostenpflichtigen) Antragsstufe werden dann die Voraussetzungen für eine Akkreditierung überprüft: Der gesamte Antrag wird jetzt im Original und unterschrieben eingereicht. Die Begutachtung erfolgt auch auf der Basis eines persönlichen Treffens und des Fragebogens des EQC. Bei positiver Begutachtung erfolgt die Akkreditierung innerhalb von 5 Werktagen nach Auswertung des Fragebogens. Die Auswertung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Dem Antragsteller wird in jedem Fall der Auditbericht zugesandt. Bei nicht korrekter Beantwortung ist Nachbesserung erforderlich.
Begutachtung und Akkreditierung bei Personalzertifizierungen
Das Antragsverfahren ist einstufig und kostenpflichtig. Liegt jedoch bereits eine Akkreditierung für QMS/UMS/SCC vor bzw. wird der Antrag zeitgleich (± 1 Woche) gestellt, so wird ein reduzierter Beitrag erhoben.
 
Akkreditierung
Bei Akkreditierung erhält der Antragsteller die Akkreditierungsurkunde nach Zahlung der Gebühr.
 
Vorortaudits
Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens ist ein persönliches Kennenlernen des Antragstellers. Sofern die Korrekturumläufe der Antragstufe 2 erfolgreich abgeschlossen sind, findet im Rahmen des Treffens ein Audit statt, die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. Dem EQC muß unabhängig davon ein Audit vor Ort jederzeit ermöglicht werden.
 
Nachaudits
Nachaudits erfolgen einmal jährlich, um sicherzustellen, daß die Zertifizierungsstelle die geltenden Regelungen einhält. Als Ergebnis erhält die Zertifizierungsstelle einen Auditbericht. Dort ausgesprochene Empfehlungen sollen in angemessener Zeit umgesetzt werden. Bei fehlender Umsetzung wird die Akkreditierung entzogen. Überwachungsaudits / Nachaudits können entweder vor Ort oder zeitgemäß per Onlinefragebogen / E-Mail durchgeführt werden. Dem EQC muß unabhängig davon ein Audit vor Ort jederzeit ermöglicht werden.