EQC - European Quality Council
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Das Antragsverfahren
Der Akkreditierungsablauf ist
schematisch im Dokument ABLAUF.PDF
dargestellt. Alle Anträge müssen dem EQC zur Begutachtung in
schriftlicher Form vorliegen. EQC überprüft die Anträge auf
Vollständigkeit und Richtigkeit. Hinweis: Nicht durch den EQC
genehmigte Änderungen im Wortlaut des Antrages haben die Ablehnung
des Antrages und den endgültigen Ausschluß von weiteren
Antragsverfahren zur Folge.
Begutachtung und Akkreditierung für
Zertifizierung bei QMS / UMS / SCC
Das Antragsverfahren ist zweistufig und
dient u.a. der Informationserhebung über den Antragsteller. Der
Akkreditierungsantrag gliedert sich in zwei Teile, den kostenlosen und
den kostenpflichtigen Teil, erkennbar an der Kopfzeile des Antrags.
Begutachtung und Akkreditierung bei
Personalzertifizierungen
Das Antragsverfahren ist einstufig und
kostenpflichtig. Liegt jedoch bereits eine Akkreditierung für
QMS/UMS/SCC vor bzw. wird der Antrag zeitgleich (± 1 Woche) gestellt,
so wird ein reduzierter Beitrag erhoben.
Akkreditierung
Bei Akkreditierung erhält der
Antragsteller die Akkreditierungsurkunde nach Zahlung der Gebühr.
Vorortaudits
Bestandteil des
Akkreditierungsverfahrens ist ein persönliches Kennenlernen des
Antragstellers. Sofern die Korrekturumläufe der Antragstufe 2
erfolgreich abgeschlossen sind, findet im Rahmen des Treffens ein
Audit statt, die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. Dem EQC
muß unabhängig davon ein Audit vor Ort jederzeit ermöglicht werden.
Nachaudits
Nachaudits erfolgen einmal jährlich, um
sicherzustellen, daß die Zertifizierungsstelle die geltenden
Regelungen einhält. Als Ergebnis erhält die Zertifizierungsstelle
einen Auditbericht. Dort ausgesprochene Empfehlungen sollen in
angemessener Zeit umgesetzt werden. Bei fehlender Umsetzung wird die
Akkreditierung entzogen. Überwachungsaudits / Nachaudits können
entweder vor Ort oder zeitgemäß per Onlinefragebogen / E-Mail
durchgeführt werden. Dem EQC muß unabhängig davon ein Audit
vor Ort jederzeit ermöglicht werden.
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