EQC
- E
uropean Quality Council

 

 



 
 
Pflichten der Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierungsstelle muß EQC unmittelbar über alle Veränderungen der Organisation und Personalstärke informieren, dies kann Anlaß für ein Nachaudit sein.
 
Pflichten des EQC
EQC selbst informiert die Zertifizierungsstellen bei Änderungen der Akkreditierungsregeln, die dann in angemessener Zeit von der Zertifizierungsstelle umgesetzt werden sollen.
 
Zertifizierung
Zertifizierungsstellen sollen nach DIN EN 45012 nicht zugleich für einen Kunden zertifizierend und beratend / ausbildend tätig sein, um die Objektivität zu wahren. Um auch kleinen und mittleren Zertifizierungsstellen dieses Geschäftsfeld zu eröffnen, ist folgende Vorgehensweise festgelegt:
  1. Wenn ein Akkreditierter für einen Kunden beratend / ausbildend tätig ist, so muß er eine andere Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung beauftragen.
  2. EQC organisiert gegebenenfalls den Austausch von Zertifizierern / Beratern unter den bei EQC Akkreditierten.
  3. Nach erfolgreichem Zertifizierungsaudit schickt die Zertifizierungsstelle das Zertifzierungsauditprotokoll oder eine Kurzfassung davon, EQC zu. Sofern keine absoluten Hindernisse, wie ein Verstoß gegen den Ehrencodex, erkennbar sind, verzichtet EQC auf ein Vetorecht. Diese Vorgehensweise soll die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen den Ehrencodex des EQC minimieren. Der Schluß, daß EQC aufgrund des beschriebenen Ablaufes die Zertifizierungsstelle ist, ist nicht zulässig. Verantwortliche Zertifizierungsstelle ist ausschließlich der Akkreditierte.
  4. Es ist Aufgabe des Akkreditierten, dem Kunden die Urkunde umgehend persönlich zu überreichen oder per Einschreiben zukommen zu lassen. Verzögerungen, die sich aus dem Postversand ergeben, haben EQC und der Akkreditierte nicht zu tragen.
  5. Akkreditierte müssen bei EQC immer eine Zertifikatsnummer anfordern, bevor ein Zertifikat erteilt wird. Ein Verstoß gegen diese Regel wird als Verstoß gegen den Ehrencodex geahndet.
Zertifikat / Nutzung von Warenzeichen
  1. Das Zertifikat muß das EQC-Logo mit Internetadresse in angemessener Größe beinhalten, daher übersendet die Zertifizierungsstelle dem EQC vor der ersten Ausstellung eines Zertifikats ein Musterzertifikat zur Freigabe des Designs.
  2. Nur bei EQC Akkreditierte haben das Recht, unter Verwendung des Warenzeichens "EQC®" auf eine Akkreditierung hinzuweisen.
Zertifizierer ungleich Berater
Akkreditierte dürfen grundsätzlich sowohl zertifizieren als auch beraten, allerdings nicht bei demselben Unternehmen. Es muß sichergestellt sein, daß Berater und Zertifizierer nicht dieselben Personen sind, damit eine unvoreingenommene Beurteilung möglich ist.