EQC - European Quality Council
|
Pflichten der Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierungsstelle muß EQC
unmittelbar über alle Veränderungen der Organisation und Personalstärke
informieren, dies kann Anlaß für ein Nachaudit sein.
Pflichten des EQC
EQC selbst informiert die
Zertifizierungsstellen bei Änderungen der Akkreditierungsregeln, die
dann in angemessener Zeit von der Zertifizierungsstelle umgesetzt
werden sollen.
Zertifizierung
Zertifizierungsstellen sollen nach DIN
EN 45012 nicht zugleich für einen Kunden zertifizierend und beratend
/ ausbildend tätig sein, um die Objektivität zu wahren. Um auch
kleinen und mittleren Zertifizierungsstellen dieses Geschäftsfeld zu
eröffnen, ist folgende Vorgehensweise festgelegt:
Zertifikat / Nutzung von Warenzeichen
Zertifizierer ungleich Berater
Akkreditierte dürfen grundsätzlich
sowohl zertifizieren als auch beraten, allerdings nicht bei demselben
Unternehmen. Es muß sichergestellt sein, daß Berater und
Zertifizierer nicht dieselben Personen sind, damit eine
unvoreingenommene Beurteilung möglich ist.
|
|
|
|