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uropean Quality Council

 

 



 

Gerichtsurteile

LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96

  • Im ungeregelten Bereich hat jeder das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, daß die TGA in Deutschland nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung.
  • Ein solches Monopol ohne gesetzliche Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten.
  • Es gibt kein festgeschriebenes System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu halten hätte.

OLG Köln 6 U 107/97:
  • Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.

BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97:
  • Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.
  • DIN hat keine Rechtsnormqualität.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Normenausschüssen festgestellt, in denen die Normen "gemacht" werden ("Meersburg-Urteil", Bundesverwaltungsgericht Az 4 C 33 - 35183, 22.05.87. Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888):
  • Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.
  • Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.
  • Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.