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Gerichtsurteile
LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96
- Im ungeregelten Bereich hat jeder
das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu
akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, daß die TGA in Deutschland
nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von
Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung.
- Ein solches Monopol ohne gesetzliche
Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die
Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten.
- Es gibt kein festgeschriebenes
System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu
halten hätte.
OLG Köln 6 U 107/97:
- Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft
für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer
hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.
BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97:
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Die DIN-Normen sind keine
Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit
Empfehlungscharakter.
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DIN hat keine Rechtsnormqualität.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den
Normenausschüssen festgestellt, in denen die Normen
"gemacht" werden ("Meersburg-Urteil",
Bundesverwaltungsgericht Az 4 C 33 - 35183, 22.05.87. Fundstelle: Neue
Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888):
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Daneben gehören ihnen aber auch
Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren
Interessenstandpunkte einbringen.
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Andererseits darf aber nicht
verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um
Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte
Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.
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Den Anforderungen, die etwa an die
Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger
zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.
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